Leitziele der Freiburger Agenda 21

- beschlossen am 05.03.2001 im Freiburger Forum 21 -

Der Freiburger Agenda 21-Prozess begann offiziell 1996 mit der Unterzeichnung der Charta von Aalborg. Diese beschreibt den kommunalen Auftrag, der sich aus den globalen Erkenntnissen der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 ergibt.

Die Freiburger Agenda 21 verabschiedete im November 1999 das Leitbild „Freiburg im 21. Jahrhundert". Nun, ein Jahr später, haben die Arbeitskreise die vorliegenden Leitziele entwickelt. Sie geben für die Themenbereiche die Richtung der weiteren Arbeit vor. Als nächster Schritt werden konkrete Ziele erarbeitet. Daraus ergeben sich Maßnahmenvorschläge, die regeln, wie die konkreten Ziele erreicht werden.

Die nachfolgenden Leitziele sind als Arbeitsdokument zu verstehen. Sie geben den aktuellen Diskussionsstand wieder, sie können jederzeit ergänzt und sollen periodisch überarbeitet werden. Inhalt und Abgrenzung der Themenbereiche stammen von den Arbeitskreisen. Einige wichtige Themen wie Umwelt, Wirtschaft und Energie, Klima- und Naturschutz sind bislang nur als Querschnittsthemen in verschiedenen Kapiteln enthalten. Hierzu sollen mit bestehenden Gruppen, die sich bisher außerhalb des Agendaprozesses in diesen Themenbereichen engagieren, Leitziele schnellstmöglich nachgetragen werden.

Die Leitziele sind als Grundlage für zukünftiges Handeln und Entscheiden in der Stadt Freiburg zu verstehen. Angesprochen sind alle AkteurInnen innerhalb eines Gemeinwesens, da nur alle gesellschaftlichen Gruppierungen wie Gemeinderat, Verwaltung, BürgerInnen, Verbände, Vereinigungen, Wirtschaft, Fachleute gemeinsam zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen können.

Somit werden Zielvorgaben und Haltungen formuliert, deren mittel- und langfristige Realisierung eine dauerhafte Nachhaltigkeit in allen Bereichen der Stadtentwicklung anstrebt.

Die Umsetzung der Leitziele durch die nächsten Arbeitsschritte (Formulierung konkreter Ziele und entsprechender Maßnahmenvorschläge, Entwicklung von Kriterien und Indikatoren, um deren Realisierung und Erreichbarkeit überprüfen zu können) wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen, politischen und verwaltungstechnischen Vorgaben erfolgen. Hierzu gehört jedoch auch, sich dafür einzusetzen, bestehende Gesetze, Bestimmungen, Verwaltungsabläufe und Vorschriften zu erweitern bzw. zu verändern. Gerade die zu den Themen BürgerInnenbeteiligung und Partizipation formulierten Leitziele zeigen die Chancen und Möglichkeiten einer Erweiterung von BürgerInnenbeteiligung auf und ermutigen auch neue Formen der Partizipation zu entwickeln und auszuprobieren. Ebenso wurden für aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen wie die gleichberechtigte Berücksichtigung der Lebenswelten von Frauen und Männern, die (Wieder-) Herstellung bzw. die Sicherung von Chancengleichheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe aller an allen gesellschaftlichen Tätigkeiten (Erwerbs-, Familien-, Freiwilligen-, Eigenarbeit) zukunftsfähige Leitziele formuliert.

Eine nachhaltige Entwicklung braucht Zeit und Geduld. Sich hierfür einzusetzen, bringt die Befriedigung, mehr als nur Tagespolitik zu machen. In diesem Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, einerseits schnell aktuelle Probleme zu beheben und andererseits langfristig nachhaltig zu handeln, ist die Freiburger Agenda 21 mit den Leitzielen ein gutes Stück vorangekommen.

Die weitere Umsetzung der Freiburger Lokalen Agenda 21 kann der Freiburger Gemeinderat wesentlich vorantreiben, in dem er die nun vorliegenden Leitziele verabschiedet und sie als Grundlage für alle seine zukünftigen Entscheidungen macht. Diese Selbstverpflichtung des Gemeinderates hat positive Auswirkungen auf die anderen gesellschaftlichen Bereiche und deren AkteurInnen.

Deshalb stellt das Freiburger Forum 21 den Antrag an den Freiburger Gemeinderat, die Leitziele zu verabschieden und sie in Form einer Selbstverpflichtung zur Grundlage für seine zukünftigen Handlungen und Entscheidungen zu machen.

Um die konkreten Entscheidungen des Gemeinderates, ob eine Maßnahme, eine Entscheidung, ein Projekt, eine Planung zukunftsfähig und nachhaltig im Sinne der Lokalen Agenda 21 ist, zu erleichtern bzw. überhaupt handhabbar zu machen, soll nach Erarbeitung der konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge sowie der Kriterien und Indikatoren eine Nachhaltigkeitsprüfung eingeführt werden.

Diese stellt eine umfassende Prüfung im Sinne der Lokalen Agenda 21 dar, in der berücksichtigt werden soll, dass die Leitziele erreicht werden. Zudem soll sie die folgenden Prüfkriterien mit einbeziehen:

- Umwelt- und Entwicklungs-Verträglichkeit

- Gender mainstreaming 

- Integration von Minderheiten 

- Förderung und Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und Behinderten

Die genauen Kriterien für die Nachhaltigkeitsprüfung müssen im weiteren Verlauf des Agenda Prozesses gemeinsam erarbeitet werden. Hier sind insbesondere der Gemeinderat selbst, die Agenda-Arbeitskreise und die Verwaltung aufgefordert, zusammen zu arbeiten.

Lesehinweise

Die Kapitel entsprechen den Arbeitskreisen. Die Reihenfolge der Kapitel stellt keine Gewichtung dar, sondern soll das Verständnis erleichtern. Die Logik der Sortierung geht vom Mensch zur Umwelt, in den Kapiteln vom allgemeinen zum speziellen. Da der Arbeitskreis Soziales, Bildung und Kultur ein umfassendes Feld aufspannt, eignet er sich gut als Überblick. Die Arbeitskreise entschieden Darstellungsart und Detailtiefe der Leitziele selbst. Entsprechend individuell sind Länge und Inhalt der Beiträge.

Um Querschnittsthemen leichter zu erschließen, gibt die folgende Tabelle Querverweise:

Thema

findet sich auch bei den Arbeitskreisen

Arbeit

Soziales, Frauen

Energie

Mobilität, Wasser

Frauen

Soziales, Frauen, Nächste Generation, Denkwerkstatt Bürgerschafts-Engagement, Eine Welt, Stadtentwicklung, Mobilität

Kinder

Soziales, Frauen, Nächste Generation

Partizipation

Soziales, Frauen, Denkwerkstatt Bürgerschafts-Engagement, Eine Welt, Stadtentwicklung, Mobilität

Stadtentwicklung

Soziales, Frauen, Nächste Generation, Mobilität

Umwelt

Soziales, Nächste Generation, Eine Welt, Stadtentwicklung, Mobilität, Wasser

Verkehr

Soziales, Nächste Generation, Stadtentwicklung, Mobilität

Wirtschaft

Soziales, Eine Welt, Stadtentwicklung

Wohnen

Soziales, Frauen, Stadtentwicklung

 

Arbeitskreis Soziales, Bildung und Kultur

Die Bereiche Soziales, Bildung und Kultur sind untrennbar miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig. Nachhaltiges Handeln in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur muss sich folgenden Aspekten verpflichtet fühlen:

  • soziale Gerechtigkeit

  • Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten

  • Vermeidung und Überwindung von Ausgrenzung

  • Chancengleichheit

  • Partizipation an Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen

  • sowie Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen, allen Lebewesen und der Natur

Soziales ist die Grundlage für ein menschliches Miteinander, für ein gelingendes Zusammenleben und nicht nur Hilfe für Schwache und Bedürftige. Soziales ist somit eine Querschnittsaufgabe, die in allen gesellschaftlichen Bereichen wirkt und beachtet werden muss und die durch Aushandlungs- und Verteilungsprozesse gekennzeichnet ist. Soziales umschreibt das Wohlergehen aller Menschen in allen Lebensbereichen. Menschliches Leben umfasst ein breites Spektrum von Handlungen, die wir immer wieder auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüfen müssen.

Im Bereich Bildung und Kultur geht es nicht nur um die Weitergabe von Wissen und die Erhaltung vorhandener Kulturgüter, sondern auch um die Entwicklung der Fähigkeit zum Zusammenleben unter Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen.

Leitziele

Soziales Leben – der einzelne Mensch

Das Leben des einzelnen Menschen in der Gemeinschaft ist nachhaltig und zukunftsfähig, wenn

  • die Achtung vor allem Leben entwickelt und gelebt wird und das Leben jedes einzelnen Menschen unantastbar und von allen respektiert ist

  • der Einzelne sich in Freiheit entfalten kann ohne die Freiheit der anderen einzuschränken, damit sich sowohl individuelle Freiheit als auch solidarischer Gemeinschaftssinn entwickelt

  • jeder Mensch um seine Stärken und Schwächen weiß und der Einzelne mit seinen Fähigkeiten erkannt und ermuntert wird, sich in die Gemeinschaft einzubringen

  • die Menschen sich aktiv an der Planung und Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen, in ihm ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen, Kritikfähigkeit sowie Mut zum Widerspruch entwickeln, fördern und leben und die Entscheidungen von heute im Hinblick auf zukünftige Generationen treffen.

Soziales Leben – die Gemeinschaft

Das Zusammenleben der Menschen in der Gemeinschaft ist nachhaltig und zukunftsfähig, wenn

  • Möglichkeiten zu gegenseitigem Kennen- und Verstehen-Lernen gegeben sind und genutzt werden und das gesellschaftliche Miteinander geprägt wird von Zugewandtheit und ehrlicher Anteilnahme, die Nähe und Distanz zulässt. Dazu gehört die Fähigkeit zum Dialog, zur Auseinandersetzung, zum Kompromiss und zum Ertragen von Dissens ebenso wie die Möglichkeit Ängste zu teilen und gemeinsam zu bewältigen

  • alle Menschen an der ständigen Suche nach Werten und Strukturen sowie an der Gestaltung von Regeln für das Zusammenleben beteiligt sind, eine Kultur der Zusammenarbeit bei der Suche nach Lösungen praktiziert wird und die gegenseitige und grundsätzliche gesellschaftliche Anerkennung als Mensch nicht von Status, Stellung, Wissen, Bildung, Handeln, Anpassung, Geld und Besitz, Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion u.ä. abhängig ist

  • gegenseitige Achtung, Gemeinwohlorientierung und bürgerschaftliches, soziales Engagement den sozialen Zusammenhalt des Gemeinwesens sichern, Konflikte und Meinungsverschiedenheiten in einer konstruktiven, gleichberechtigten, fairen und offenen Art und Weise ausgetragen werden und Gewaltanwendungen und Machtausübung verhindert und auf diese Form der Auseinandersetzung bewusst verzichtet wird

  • Mitgestaltung und Partizipation den gesellschaftlichen Alltag prägen, alle Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen am Diskurs über die Zukunft der Gesellschaft und an Entscheidungen, die gegenwärtige und zukünftige Lebenswelten beeinflussen, beteiligt werden und im gesellschaftlichen Miteinander das Recht auf eine eigene und freie Meinung(säußerung) sowie das Recht auf Widerspruch gewollt sind und gefördert werden

  • Vorhandenes erhalten und wieder verwendet wird sowie Weiter- und Neuentwicklungen, auch im Bereich der Lebensgestaltung und -äußerung, möglich sind.

Der Lebensbereich Wohnen

Der Lebensraum Wohnen ist zukunftsfähig und nachhaltig, wenn

  • ein ausreichendes und bezahlbares sowie den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen entsprechendes Wohnangebot vorhanden ist, das auch einkommensschwache Haushalte und sogenannte soziale Randgruppen erreicht und ihnen ein menschenwürdiges Wohnen ermöglicht

  • Wohneigentum für eine breite Bevölkerungsschicht erreichbar ist, genossenschaftliches, spekulationsfreies sowie gemeinschaftliches Bauen und Wohnen gefördert und praktiziert wird, ressourcenschonendes, auf geringen Flächenverbrauch ausgerichtetes sowie baubiologisch gesundes Bauen und Wohnen Standard ist, möglichst viele Freiflächen und unbebaute Grünbereiche erhalten und beim Bauen regionale Rohstoffe verwendet werden

  • sowohl Raum für experimentelles Wohnen als auch Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des jeweiligen Wohnraumes existieren, in den Stadtteilen eine sozial ausgewogene Durchmischung der Bevölkerungsstruktur und die Integration möglichst vieler verschiedener Bevölkerungsteile gefördert wird, das Zusammenleben verschiedener sozialer Schichten, Altersgruppen und Nationalitäten gelingt und öffentliche Räume - Häuser und Plätze - so ausgestattet sind, dass sie als Orte der Begegnung dienen

  • die BewohnerInnen sich aktiv an der Planung und Gestaltung ihres Wohnumfeldes beteiligen, genügend freie Flächen zur freien Nutzung und Gestaltung zur Verfügung stehen, im nahen Wohnumfeld ausreichend Naturspielräume, Erholungsflächen, Bildungs- und Sporteinrichtungen vorhanden sind und die Vielfalt der natürlichen Umwelt erhalten bzw. neu erschaffen wird

  • der öffentliche Nahverkehr eine umfassende, preiswerte und bequeme Alternative zum Autoverkehr darstellt und damit Gefahren, Lärm und Schadstoffe durch Autoabgase entscheidend reduziert werden, Lebensmittel und Agrarprodukte (aus der Region) sowie Dienstleistungen auf kurzem Wege zur Verfügung stehen.

Der Lebensbereich des Tätig-Seins

Der Lebensbereich des Tätig-Seins (des Arbeitens) ist zukunftsfähig und nachhaltig, wenn

  • jede Tätigkeit jedes einzelnen wertgeschätzt, Erwerbs-, Familien- , Bildungs- und Kulturarbeit, gesellschaftliches, politisches und soziales Engagement sowie Haus- und Eigenarbeit als gleichwertig anerkannt wird und alle Menschen - unabhängig von ihrem konkreten Tun - eine ausreichende finanzielle Absicherung haben

  • die Menschen ihre Tätigkeiten verantwortungsbewusst, sorgsam und mit Freude ausüben, gesellschaftliche Teilhabe, materielle Sicherung, soziale Integration und persönliche Entwicklung und Entfaltung unabhängig von der Teilnahme am Erwerbsleben möglich sind und die Partizipation an Information, Wissen, Bildung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie an Kultur gewünscht, gesichert und entsprechend gefördert wird

  • vorhandene Erwerbsarbeit sowie Familienarbeit gerecht verteilt wird, Rahmenbedingungen geschaffen sind, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen und zwischen den Geschlechtern und zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller, ethnischer, sozialer und religiöser Herkunft sowie zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, zwischen Hetero- und Homosexuellen, zwischen Leistungsstarken und Leistungsgeminderten, zwischen Jung und Alt Chancengerechtigkeit gesichert, Wahlfreiheit ermöglicht und Benachteiligungen ausgeglichen werden

  • umwelt- und menschenfreundliche Beschäftigungsfelder in Wohngebieten erhalten bzw. neu geschaffen werden und die kommunale Arbeits- und Beschäftigungspolitik offen ist und entsprechende Rahmenbedingungen gestaltet, um neue Arbeitsmöglichkeiten und Tätigkeitsbereiche zu schaffen

  • die Menschen bei ihrem Tun sowie die Produktion und der Tausch von Waren und Dienstleistungen, das (Er)Wirtschaften von Gütern von folgenden Kriterien geleitet wird:

  • ressourcenschonend (im ökologischen, ökonomischen und sozialen Sinne)

  • innovativ

  • persönliche, gesellschaftliche, kulturelle Bedürfnisse berücksichtigend

  • sozial ausgewogen

  • finanziell absichernd

  • human gestaltet

  • global ausgleichend

  • regional orientiert

Das Gemeinwesen

Das Gemeinwesen ist zukunftsfähig und nachhaltig, wenn

  • es nach den Maßstäben von Gerechtigkeit, Chancengleichheit, sozialem Ausgleich und Sicherung der personalen Freiheit gestaltet, von sozialer Verantwortung gegenüber allen geprägt und ein friedliches und konstruktives Miteinander von Menschen verschiedener nationaler und kultureller Herkunft, von Männern und Frauen aller Altersstufen sowie unterschiedlichem sozialen und gesellschaftlichen Status gesichert ist

  • der Zugang zu Information(en), Wissen, Bildung und Kultur demokratisch gestaltet und allen zugänglich ist, die Nutzung und Teilhabe an Informationen in elektronischer Form für alle gewährleistet und eine entsprechende Medienkompetenz für alle Altersgruppen gefördert wird, ausreichend Angebote an Bildung, Kultur und Geselligkeit vorhanden sind und sowohl Angebote zur Förderung der individuellen Fähigkeiten als auch der zwischenmenschlichen Beziehungen zur Verfügung gestellt werden

  • eine bedarfsgerechte und bürgernahe Ausgestaltung von sozialen Diensten und Einrichtungen vorhanden ist, die Förderung und Unterstützung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt aller Überlegungen und Maßnahmen steht, Eigeninitiative und Selbstorganisation gefördert und unterstützt werden, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das Potential an bürgerschaftlichem Engagement initiieren, stärken und unterstützen

  • ausreichende Hilfen zur Eingliederung und Integration für MigrantInnen, Flüchtlinge und Asylsuchende vorhanden sind, Menschen ohne deutschen Pass ihre kulturelle, ethnische und religiöse Identität in die Gemeinschaft einbringen und dort ohne Ausgrenzung entwickeln können und umfassende Angebote zur Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung, insbesondere gegenüber so genannten Minderheiten, entwickelt und durchgeführt werden

  • es in einer besonderen Verpflichtung für diejenigen Menschen steht, die behindert oder krank sind und denen es an Möglichkeiten der Selbsthilfe fehlt, in der Hilfe und Unterstützung von Gemeinschaften mit Kindern eine besondere Aufgabe gesehen wird, benachteiligende Lebensumstände vermieden und abgebaut werden, spezielle und differenzierte Hilfen für Menschen in Krisen und in schwierigen Lebenssituationen zur Verfügung gestellt werden und Menschen ohne Wohnraum, diesen in einem ausreichenden und differenzierten Angebot zur Verfügung gestellt bekommen.

 

2 Arbeitskreis Frauen

Für die Zukunftsfähigkeit einer Kommune und ihre nachhaltige Entwicklung ist Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern eine unabdingbare Voraussetzung. Daher ist es unerlässlich, Frauen in alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Entscheidungsprozesse gemäß ihrem Bevölkerungsanteil aktiv einzubeziehen. Der mit Kapitel 24 angesprochene „Globale Aktionsplan für Frauen zu Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung" dient der Beseitigung jedweder geschlechtsbedingten Diskriminierung von Frauen. Frauenbelange werden darüber hinaus in der Agenda 21 als Querschnittsaufgabe in fast allen 40 Kapiteln des Aktionsplanes genannt. Daraus folgt, dass alle am Agendaprozess Beteiligten aufgefordert sind, Frauenbelange gleichgewichtig zu berücksichtigen. Die Stadt Freiburg mit all ihren AkteurInnen verpflichtet sich, die in der Agenda 21 enthaltenen Frauenforderungen umzusetzen und die dazu notwendigen Strukturen zu schaffen. Eine nachhaltige und geschlechtergerechte Entwicklung umfasst das gesamte Spektrum des Lebensalltags von Frauen. Dabei muss die Unterschiedlichkeit des Lebensalltages und der Lebenslagen von Frauen berücksichtigt werden.

Leitziele

  • Politik
    In allen politischen Gremien, Ausschüssen und Vereinigungen sind Frauen gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung beteiligt.

  • Wohnen und Planen
    Eine frauengerechte Stadt- und Regionalplanung ist sichergestellt.

  • Arbeit
    Jede Form von Arbeit (Erwerbsarbeit, Familienarbeit, ehrenamtliche Arbeit) ist auf allen Ebenen und in allen Bereichen gerecht zwischen den Geschlechtern verteilt.
    Dazu ist es notwendig neue Arbeitsstrukturen zu schaffen, die es Frauen und Männern erlauben, verschiedene Arbeitsfelder gleichwertig miteinander in Einklang zu bringen. Ziel ist eine paritätische Beteiligung beider Geschlechter in allen Arbeitsfeldern.

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
    Es ist sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen an allen Bereichen der Aus-, Fort- und Weiterbildung gleichberechtigt teilhaben.

  • Kultur
    Frauen sind an der Planung und Gestaltung des kulturellen Lebens der Stadt gleichberechtigt beteiligt.

  • Sicherheit für Frauen
    Jeder Form von Gewalt gegen Frauen (physische, psychische, sprachlich/visuelle und strukturelle) ist mit allen Mitteln (administrativer, sozialer, erzieherischer Art) entgegenzuwirken.

3  Arbeitskreis Nächste Generation

Eine nachhaltige Entwicklung unserer Stadt in das 21. Jahrhundert muss sich an den Bedürfnissen der folgenden Generation orientieren. Für diese Generation eine lebenswerte Zukunft zu sichern, soll Leitlinie aller kommunalpolitischen Entscheidungen sein. Veränderungen in den Stadtstrukturen sollten immer auch eine Verbesserung der Lebensumstände unserer Kinder zur Folge haben.

Leitziele

Die BürgerInnen der Stadt betrachten die Kinder als ihr höchstes Gut und unterstützen und fördern sie. Kommunalpolitische Maßnahmen sind daran ausgerichtet, die Kommunikation und das Miteinander zwischen den Generationen und Kulturen zu fördern.

Ziele, damit die Stadt Kindern wie Erwachsenen gleichberechtigt als Lebensraum offen steht, sind:

  • Gefahrenquellen werden reduziert, um die Sicherheit für Kinder im Alltag zu erhöhen. Im Bereich Verkehr denken die BürgerInnen bei der Wahl der Fortbewegungsmittel um. Mehr Sicherheit und Umweltverträglichkeit stehen an erster Stelle.

  • In den Stadtteilen ist die Infrastruktur verstärkt an Kindern und Familie ausgerichtet. Stadtteilstrukturen werden so gestaltet, dass Kinder sie als persönliches Umfeld entdecken und erleben können und ihren Erfahrungsraum darin finden. Damit werden die Stadtteilbezüge für Kinder gestärkt.

  • Orte der Bildung und Ausbildung werden zum Lebensraum in dem die Entwicklung der Kinder ganzheitlich und nachhaltig gefördert wird.

  • Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft wird bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe und Integration der nächsten Generation in unsere Gesellschaft unterstützt.

  •  

  • Die Gesundheit der Kinder wird bei allen städtebaulichen Maßnahmen berücksichtigt. Umweltverschmutzungen werden auf ein Minimum beschränkt, wenn möglich vermieden.

  • Neue Industrie- und Verbrennungsanlagen werden auf Kinderverträglichkeit geprüft. Bei Umbau und Sanierung öffentlicher und privater Gebäude und Gelände werden Schadstoffe vergangener Jahre gesundheitsverträglich beseitigt und entsorgt.

  • Gleichberechtigung bei der Förderung von Mädchen und Jungen in ihren Entwicklungschancen.

 

4 Arbeitskreis Denkwerkstatt Bürgerschafts-Engagement

Leitziele

Bürgerinnen und Bürger sind Fachleute für Lebenspraxis. Sie bringen sich mit ihrer Zeit, ihren Bedürfnissen, Ideen und Fähigkeiten in die Gestaltung ihres Lebensraumes ein. Dafür werden neue erweiterte Formen der Mitgestaltung und Mitentscheidung geschaffen:

  • Neue Strukturen bei der BürgerInnen-Mitbestimmung, die Innovationen ‘von unten nach oben’ zum Tragen bringen;

  • Methoden einer neuen Dialog- und Konsenskultur, die gemeinsame tragfähige Lösungen ermöglichen und kommunale Vorgänge transparent, ermutigend und offen für die Kompetenz und Kreativität der Bürgerschaft machen;

  • Modelle von BürgerInnen-Planung und -Entscheidung über das bisherige gesetzliche Maß hinaus, die sich an vielen Orten bewährt haben und gerade für Freiburg mit seiner vielfäligen Engagementkultur eine Chance sind.

In einem offenen Prozess demokratischer Weiterentwicklung werden die Formen der repräsentativen Demokratie ergänzt durch eine Beteiligungsdemokratie.

Damit kommunale Entscheidungen zukunftsfähig und nachhaltig sind,

  • werden diese Entscheidungen durch kooperative Projektentwicklung (z.B. Planungszellen, BürgerInnengutachten, Runde Tische u.a.) in einer örtlichen Verantwortungsgemeinschaft von BürgerInnenschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und unabhängigen Fachleuten getroffen;

  • werden der Öffentlichkeit alle Informationen, die für eine wirkungsvolle bürgerschaftliche Beteiligung notwendig sind, rechtzeitig zugänglich gemacht, wird ein partizipativer Prozess mit effektiven Beteiligungsformen für die gesamte Bevölkerung ausgeschrieben und durchgeführt, werden die von den Entscheidungen Betroffenen einbezogen und ihre Belange berücksichtigt, werden Planungsergebnisse aus solchen Prozessen und Vorschläge bürgerschaftlicher Gremien (wie z.B. stadtteil- und stadtweite BürgerInnenkonferenzen) zügig bearbeitet, verbindlich umgesetzt und tatsächlich und dauerhaft verwirklicht;

  • werden Strukturen und Einrichtungen partnerschaftlicher Mitsprache, die BürgerInnen nicht nur als Ausführende, sondern als unmittelbar Mitgestaltende einer zukunftsfähigen Lebensweise einbeziehen, geschaffen und mobilisierende Planungsverfahren und kreative Verfahrensideen eingesetzt;

  • werden spezifische Fraueninteressen in umfassendem Maße und angemessener Weise wahrgenommen, berücksichtigt und gefördert, werden besonders die Vorstellungen der jungen Generation als der Betroffenen der Zukunftsplanung erfragt und ernstgenommen, werden die Belange, Kritik und qualifizierten Vorschläge auch von Minderheiten berücksichtigt;

  • werden bei Meinungs- und Interessengegensätzen Methoden konstruktiver Konfliktbearbeitung eingesetzt, um neue Handlungsoptionen ohne Verlierer (Win-Win-Lösungen) zu erarbeiten und kommen Entscheidungen durch lösungsorientierte Beratungsprozesse im Konsens zustande;

  • werden sämtliche Beschlussvorlagen des Gemeinderates auf diese Kriterien hin überprüft bzw. bearbeitet.

 

Bürgerschaftliches Engagement fördern

BürgerInnen engagieren sich in ihrer Stadt. Dieses Engagement wird unterstützt durch

  • Rahmenbedingungen für die Unterstützung

  • Infrastruktur für Kooperation, Bündelung und Arbeitseffektivität

  • Ressourcen für selbstorganisierte Gemeinschaftsarbeit

Damit diese Förderung zukunftsfähig und nachhaltig ist,

  • wird die jahrzehntelange breite BürgerInnenbasis des Engagements in Freiburg als eine der tragenden Säulen in der Lokalen Agenda 21 berücksichtigt und einbezogen, werden Erfahrungen, Sachkompetenz und ehrenamtliche Arbeit der BürgerexpertInnen allgemein wertgeschätzt;

  • werden Rahmenbedingungen für eine politische Kultur des Engagements in unabhängigen, konstruktiven, weiterwachsenden Formen geschaffen und gefördert (z.B. BürgerInnen-Stiftung), wird die Tätigkeit der BürgerInnen durch Mittel, Orte, Ausstattung und organisatorisches Instrumentarium ermöglicht und der Zugang zu Fortbildungen, die die Aktiven in ihrem Engagement weiter qualifizieren, erleichtert;

  • wird in Modellprojekten weitergehende Zusammenarbeit initiiert, insbesondere zwischen den Netzwerken und Non-Profit-Organisationen;

  • werden die Möglichkeiten erweitert, die gesamte Bevölkerung anzusprechen und in Bürgerschaftliches Engagement einzubeziehen;

  • werden auch innerhalb der Stadtverwaltung die Weiterbildung der MitarbeiterInnen und Veränderung von Strukturen gefördert, um die Zusammenarbeit von Verwaltung und BürgerInnenschaft zu verbessern und wird zugleich der paritätische Dialog zwischen BürgerInnen und Kommunalpolitik gepflegt;

  • wird ein Gemeinschaftsprozess unterstützt, in dem Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit nicht nur Verzicht auf Konsumgewohnheiten bedeuten, sondern einen Zugewinn an Werten, an Gemeinsamkeit, Lebensfreude und Lebendigkeit.

 

5 Arbeitskreis Eine Welt

In der Agenda 21, wie sie 1992 von der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio verabschiedet wurde, gilt die Beseitigung der Armut als unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und es wird erklärt, dass dies der Zusammenarbeit aller Staaten und Völker bedarf. In diesem Zusammenhang haben auch die industriell entwickelten und wirtschaftlich reichen Staaten ihre besondere Verantwortung anerkannt im Hinblick auf den Druck, den ihre Gesellschaften durch nicht nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster auf die globale Ökologie ausüben. Nachhaltige Entwicklung in unserer Stadt muss sich deshalb auch an der Einbeziehung globaler Aspekte messen lassen. Hierfür werden die folgenden Leitziele formuliert.

Leitziele

Integration ausländischer MitbürgerInnen

Die in Freiburg lebenden Menschen fremder Herkunft sollen hier in Würde leben können. Sie sollen in ihrer politischen Position gestärkt werden, um ihre Interessen selbst vertreten zu können. Im behördlichen Umgang ist das "Kommunale Handlungsprogramm der Stadt Freiburg zur Integration von Migrantinnen und Migranten" nach Geist und Wortlaut voll zu erfüllen und weiterzuentwickeln. In Freiburg darf es in diesem Kontext zu keiner Verletzung von internationalen Übereinkünften wie der "Menschenrechtskonvention", der „Flüchtlingskonvention" oder der "Konvention der Vereinten Nationen zum Schutze des Kindes" durch Verwaltungshandlungen kommen. Dies bedeutet, dass der Kommune zur Verfügung stehende Handlungsspielräume im Sinne humanitärer Lösungen ausgeschöpft werden.1

Städtepartnerschaften

Die bestehenden Städtepartnerschaften und -freundschaften werden genutzt um einen regelmäßigen Austausch über die lokale Agenda 21-Arbeit vor Ort zu führen und so in einen international geprägten Lernprozess einzutreten. Ziel ist mit allen eine Agenda-Partnerschaft zu realisieren, in die auch die interessierte Bevölkerung mit einbezogen wird.2

Bildungseinrichtung

Die Bildungseinrichtungen in Freiburg sehen es als ihren Auftrag für einen Bewusstmachungs- und Lernprozess über die vielfältigen Verflechtungen mit den Ländern der Dritten Welt zu sorgen. Der kulturelle Austausch zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses wird verstärkt.

Die Bildungseinrichtungen in Freiburg sehen es als ihren Auftrag für einen Bewusstmachungs- und Lernprozess über die vielfältigen Verflechtungen mit den Ländern der Dritten Welt zu sorgen. Der kulturelle Austausch zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses wird verstärkt.

Fairer Handel

Ziel ist in der Stadt den Umsatzanteil an Waren, die fair gehandelt und/oder aus nachgewiesen umweltschonender Produktion stammen, erheblich zu steigern.3

Entwicklungsverträglichkeitsprüfung

Es ist anzustreben, dass die Stadt mit ihren Einrichtungen vor allen Aktivitäten, wie Baumaßnahmen, Beschaffungen etc. im Rahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung eine Entwicklungsverträglichkeitsprüfung durchführt und damit eine Vorbildfunktion für nichtstädtische Einrichtungen und Betriebe übernimmt.4

 

1 Erläuterung: Das "Kommunale Handlungsprogramm der Stadt Freiburg zur Integration von Migrantinnen und Migranten" wurde am 30.9.1997 vom Gemeinderat beschlossen, um die Integrationspolitik der Stadt Freiburg fortzuentwickeln.

2 Erläuterung: verschiedene Städte pflegen mit ihren Partnerstädten (z.B. Osnabrück mit Harlem NL) diese Erweiterung ihrer Städtepartnerschaften bereits und haben dabei Erfolge zu verzeichnen. Dass ein Lernen auch von Städten des Südens möglich ist beweist das Beispiel von Pôrto Alegre / Brasilien. In dieser 1,3 Mio. Stadt sind seit 1989 die EinwohnerInnen an der jährlichen Haushaltsaufstellung beteiligt. Im Jahr 1998 beteiligten sich bereits 35.000 BürgerInnen. Wegen dieses grandiosen Erfolgs der Bürgerbeteiligung wollen z.B. die Städte München und Duisburg mit Pôrto Alegre eine Agenda-Partnerschaft aufbauen und die Städte Mönchweiler und Blumberg haben 1998 im Rahmen des Netzwerkes "Kommunen der Zukunft" Ansätze zu einem bürgerorientierten Haushaltsaufstellungsverfahren mit Erfolg getestet.

3 Erläuterung: Der „Faire Handel", wie er hier zu verstehen ist, garantiert im Gegensatz zum "normalen" Welthandel, dass die ProduzentInnen gefördert und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Zu den hier angesprochenen Produkten gehören nicht nur typische Dritte-Welt-Produkte wie Kaffee, Tee, Kakao, Bananen etc., sondern auch mit einem Qualitätssiegel versehene Waren wie Teppiche („Rugmark" für Herstellung ohne Kinderarbeit) oder Blumen (Blumensiegel für menschen- und umweltschonende Produktion). Qualität bezieht sich in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Hochwertigkeit der Produkte, sondern auch auf Sozial- und Umweltstandards im Herstellungs- und Vermarktungsprozess. Damit werden die Anliegen der Agenda 21, nämlich die Bereiche Soziales, Ökologie und Ökonomie gleichberechtigt zu behandeln, erfüllt.

4 Erläuterung: ähnlich wie bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung müssen bei einer Entwicklungsverträglichkeitsprüfung vorher gesetzte Standards auf ihre Einhaltung überprüft werden. Diese Standards müssen sich an den hier formulierten Leitzielen messen lassen. Sie schließen also sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Kriterien mit ein.

 

6 Arbeitskreis Stadtentwicklung

Stadtentwicklung soll sich durch eine demokratische, soziale, ökologische und wirtschaftliche Stadt-, Landschafts- und Verkehrsplanung auszeichnen. Wichtig für die Planung ist ein integrierter Ansatz, eine zukunftsfähige Gesamtkonzeption, d.h.

  • Stadt, Umland und Landschaft bilden einen gemeinsamen Lebensraum,

  • das Verhältnis von Stadtzentrum und Stadtteilen ist ausgewogen,

  • die Integrität der Stadtteile wird berücksichtigt und

  • die Verkehrs- und Landschaftsplanung ist eng in die Stadtplanung eingebunden.

Stadtplanung soll dazu beitragen, die Einzigartigkeit von Freiburg zu bewahren. Ziel ist insgesamt, ein gutes Lebensgefühl für die EinwohnerInnen von Freiburg zu erreichen. Um zu erhalten und zu erreichen, was an Freiburg wertvoll ist, stellen wir folgende Leitziele auf:

Leitziele

Demokratische Stadtplanung

Stadtplanung wird auf der Basis von Kooperation und Beteiligung zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft stattfinden. Die Bürgerschaft wird eng in die Planungen einbezogen. Demokratische Stadtentwicklung baut auf Bürgerbeteiligung, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden als wichtige Instrumente der Umsetzung von demokratischem Bewusstsein und Handeln. Die nutzerorientierte Planung stärkt die Identifikation der BewohnerInnen mit ihrer Stadt und mobilisiert sie zur Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes. Die Beteiligungsformen werden so angelegt, dass sie unbürokratisch sind und die BürgerInnen neugierig darauf machen, kommunale Politik mit zu gestalten. Spezifische Sichtweisen, Lebenssituationen und Alltagserfahrungen von Frauen, Männern, Kindern, Jugendlichen, SeniorInnen, Behinderten und MigrantInnen werden miteinbezogen und berücksichtigt.

Stadtteile

In einer Stadt der kurzen Wege wird den Stadtteilen zukünftig größeres Gewicht beigemessen. Ihre Grundlage ist Nutzungsvielfalt (Wohnen, Gewerbe, Versorgungseinrichtungen) und Nutzungsmischung, die den Alltag menschengerecht gestalten und damit das Wohnumfeld verbessern.

Die Attraktivität der Stadtteile wird durch den Ausbau ihrer historischen Bereiche, durch die Förderung der Identität der Stadtteile und ihrer Stadtbilder, durch die Förderung der lokalen Einrichtungen und ihrer Verkehrserschließung hergestellt. Die Ausweitung von Fußgänger- und verkehrsberuhigten Zonen unterstützt dies.

Lokale Strukturen in den Stadtteilen fördern das nachbarschaftliche Miteinander und die Kommunikation durch Einrichtungen für Soziales (Kinder, Senioren, Behinderte, Sozialhilfe und Fürsorge), für Bildung (Schulen, VHS, Bibliothek), für die aktive Mitgestaltung durch die BürgerInnen (Bürgertreff), für Kultur (Bühnen, Galerien, Museen, Kommunale Kinos usw.), Versorgung (Kleinmärkte und Tante Emma-Läden), Sport und Spiel (Hallen und Plätze), Kirchen, öffentliche Plätze und Anlagen. Stadteile bieten eine gute Mischung aus Wohnungs- und Arbeitsplatzangeboten.

Architektur

Alte Baubestände werden möglichst saniert und nach den Regeln der Denkmalspflege erhalten. Neubaugebiete werden kleinräumig parzelliert, um Vielfalt der Architektur zu garantieren. Es wird auf nachhaltiges Bauen geachtet. Dazu gehören umweltgerechte Baustoffe und energiesparende Bauweise, barrierefreies Leben und Flexibilität der Nutzungen, die an verschiedene Lebenssituationen anpassbar sind.

Verkehr

Die Stadtteile werden besser an das regionale und überregionale öffentliche Nahverkehrsnetz (ÖPNV) und das Straßennetz angeschlossen, wobei Siedlungsschwerpunkte an den Achsen des ÖPNV liegen. Die öffentlichen Verkehrsmittel sollen für alle Bevölkerungsteile attraktiv gestaltet werden. Stadtteilzentren werden untereinander verkehrsmäßig vernetzt und möglichst frei von Durchgangsverkehr sein. Parkierungsmöglichkeiten werden in sinnvollem Zusammenhang zum Alltagsablauf stehen. Der öffentliche Straßenraum wird weitgehend frei von parkenden Fahrzeugen sein.

Die soziale Stadt

Nachbarschaften gewährleisten eine ausgewogene soziale Mischung verschiedener Gruppen von BewohnerInnen, wie Familien und Singles, unterschiedliche soziale Schichten, MigrantInnen. Dies geschieht durch Ausgleich von Bevölkerungsteilen, die über- oder unterrepräsentiert sind zwischen den Stadtteilen.

Ökologie

Behutsame Verdichtung mit Maßstäblichkeit und Verhältnismäßigkeit ermöglicht sparsamen Umgang mit Flächen. Die Nutzung bestehender Bauflächen (Bauen im Bestand) wird dabei dem Verbrauch neuer Flächen vorgezogen. Bestehende Grünflächen werden ausgeweitet, vernetzt und Siedlungszäsuren werden wiederhergestellt. Versiegelte Flächen, brachliegende und rückgebaute Flächen des Straßen- und Schienenverkehrs werden renaturiert und an bestehende Grünzüge angebunden.

Ökonomie

Zukünftige Stadtentwicklung soll Qualität statt Quantität garantieren und moderne Ökonomie mit Ökologie verbinden. Stadtplanung ist für die Wirtschaft interessant zu gestalten, darf aber nicht zum Selbstzweck werden. Mit Ressourcen wird sparsam umgegangen. Der Haushalt der Kommune wird so geführt, dass sie der Verpflichtung gegenüber den zukünftigen Generationen gerecht wird.

 

7 Arbeitskreis Mobilität

Leitziele

Die Stadt der kurzen Wege

Die Stadtentwicklung der Zukunft zeichnet sich durch eine stärkere Mischung der Alltagsaktivitäten (Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeitgestaltung) aus. Kompakte, dichtbebaute, gemischtgenutzte Stadtteile lassen den Verkehrsaufwand sinken und ermöglichen einen hohen Anteil des Umweltverbundes (öffentlicher Verkehr, Rad und zu Fuß gehen) am Gesamtverkehr. Die kleinräumige Funktionsmischung von Wohnen, Bildung, Gewerbe, Versorgung und Erholung steigert die Qualität des Wohnumfeldes und wertet den Nahraum für sämtliche Aktivitäten deutlich auf. Eine Konzentration der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung im Umland auf diejenigen Gebiete, die gut mit dem ÖPNV erschlossen sind, vermindert auch dort den Verkehr. Das lässt zudem eine umweltverträgliche Gestaltung der Stadt-Umland-Beziehung zu.

Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf die Förderung von Potentialen innerhalb der bestehenden Bebauungsgrenzen. Dabei wird auch auf eine ausgewogene Verteilung von Bäumen und Grünanlagen geachtet, wodurch sich das Kleinklima in der Nähe der Wohnungen verbessert.

Darüber hinaus wird für die Bereitstellung von offenen Kommunikationsräumen in den Stadtgebieten gesorgt.

Vielfältiger mobil

Die Aktivitäten im Alltag sind fußläufig und kleinräumig machbar, so dass der Anteil der Fuß- und Radwege für diese Zwecke steigt.

Die gute flächendeckende Anbindung (innerstädtisch, regional und überregional) und die vielfältigen Angebote des öffentlichen Verkehrs erhöhen dessen Nutzung. Die bewusste Entscheidung der Menschen, welche Wege mit dem Pkw und welche besser mit dem öffentlichen Verkehr durchgeführt werden können, verringert die Bedeutung des Pkw.

Verkehrsmittel werden nach ihren jeweils spezifischen Stärken und ihrer Verfügbarkeit ausgewählt und in der Wegekette miteinander kombiniert, was in Abhängigkeit von Zielen, Tageszeiten oder Wetterbedingungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann.

Ein gezielter Infrastrukturausbau verbessert den Komfort der Verkehrsalternativen. Begleitende Information und Marketing sorgen für deren Wahrnehmung und Nutzung. Die Vielfalt der Mobilitätsangebote kommt allen VerkehrsteilnehmerInnen zugute.

Der verträglichere Verkehr

Die Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Natur hat Vorrang. Geringere Geschwindigkeiten auf den Straßen in und außerhalb der Stadt senken den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung. Generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen, verkehrsberuhigte Bereiche sowie ein höherer Anteil des Rad- und Fußverkehrs steigern die Verkehrssicherheit und geben den nicht motorisierten VerkehrsteilnehmernInnen ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.

Die Förderung der dezentralen Grundversorgung in der Nähe des Wohnortes führt generell zu einer nachhaltigen Verbesserung der Erreichbarkeit von Mobilitätszielen. Dadurch entstehen neue Mobilitätschancen für bisher benachteiligte Bevölkerungsteile wie z.B. Frauen, ältere Menschen, Kinder und Behinderte, die künftig besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Eine Bevorzugung sozial- und umweltverträglicher Verkehrsmittel wird auch dadurch gewährleistet, dass die entsprechenden finanziellen Mittel für diese Verkehre zur Verfügung gestellt werden.

Mitgestalten

Akzeptanz für eine zukunftsfähige Mobilität ist bei den VerkehrsteilnehmerInnen nur dann zu erwarten, wenn die von Verwaltung und Politik gestaltete Verkehrspolitik mit deren Bedürfnissen möglichst weitgehend übereinstimmt. Dafür werden verstärkt kooperative Strukturen entwickelt und umgesetzt, die Mitsprache und Einflussnahme der Bürgerschaft ermöglichen.

Planung wird so gestaltet, dass Partizipation auf unmittelbarer, lokaler Ebene möglich ist. Die Lebensbedingungen werden in hoher Eigenverantwortung der BürgerInnen geregelt. Ein hochwertiges Mobilitätsmanagement unterstützt sie dabei.

Durch das Gesamtpaket der Maßnahmen erhöht sich für den Einzelnen die Lebensqualität und das Wohlbefinden aller wird gesteigert.

 

8 Arbeitskreis Wasser

Eine nachhaltige Wasserwirtschaft bezeichnet die integrierte Bewirtschaftung aller künstlichen und natürlichen Wasser(teil)kreisläufe unter Beachtung der Zielsetzungen:

  • Langfristiger Schutz von Wasser als Lebensraum und zentrales Element (fast) aller Lebensräume.

  • Sicherung von Wasser in seinen vielfältigen Funktionen und Erscheinungsformen als Ressourcen für die jetzige wie für nachfolgende Generationen.

  • Erschließung von Wegen für eine dauerhafte naturverträgliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung unter Einhaltung dieser Bedingungen.

Leitziele

Wasserbewusstsein wecken

  • Breite Information über bestehende Wasserkreisläufe sowie erforderliche und mögliche Maßnahmen für einen nachhaltigeren Umgang mit Wasser: Oberflächen-, Regen-, Grund-, Trink- und Abwasser.

  • Schönheit und Vielfalt natürlicher/naturnaher Gewässer muss für die Menschen „begreifbar" sein/werden

  • Information über die Auswirkungen unseres Lebensstils hinsichtlich Wasser wie auch zunehmender weltweiter Verknappungstendenzen

  • Historische wasserwirtschaftliche Anlagen: Pflege der Kulturtechniken

  • Nachhaltige Maßnahmen dürfen finanziell nicht benachteiligt werden, sie sind möglichst zu fördern

Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauches

  • Energie- und rohstoffsparende Verfahren bei Wasserver- und Abwasserentsorgung

  • Verminderung/Vermeidung von Verunreinigungen (Gewässer, Abwasser) vor energie- und rohstoffintensiver Aufbereitung

  • Priorität für den Einsatz regenerativer Energien

Minimierung des urbanen/regionalen Wasserkreislaufes

und Verlangsamung des Wasseraustausches zwischen natürlichem und urbanem/regionalem Wasserkreislauf

  • Die Entnahme von Grundwasser darf die Neubildungsrate nicht übersteigen, die von Oberflächenwasser darf ökologische Funktionen nicht wesentlich beeinträchtigen

  • Förderung der rationellen Wassernutzung durch Wassersparen, Wasserrecycling, betriebliche Wasserkreisläufe und Förderung des Umganges mit Regenwasser

  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des städtischen/regionalen Wasserdargebotes

  • Prioritäre Nutzung von sich schnell regenerierenden Wasservorkommen


Trennung von Schadstoffströmen und Wasserkreisläufen

  • Trennung des Abwassers - auch des gewerblichen - in Teilströme mit angepasster Behandlung

  • Rückgewinnung der Wertstoffe aus kommunalen Abwässern

  • Alle Möglichkeiten zur Minimierung der Gewässerbelastung sind auszuschöpfen

  • Die Einleitung persistenter und besonders schädlicher Stoffe ist zu beenden.

 

Naturschonende Nutzung von Wasserressourcen

und Förderung der ökologischen Vielfalt und der natürlichen Funktionsfähigkeit aquatischer Ökosysteme

  • Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Gewässerfunktionen einschließlich Ufer und Einzugsgebiet

  • Verbesserung der Gewässergüte

  • Förderung der standortgerechten einheimischen Artenvielfalt

  • Schutz des Bodens, insbesondere vor Erosion und Belastungen

  • Förderung des ökologischen Landbaues

  • Förderung der naturnahen, ökologischen Waldwirtschaft

  • Förderung des nachhaltigen Hochwasserschutzes

Förderung der wasserwirtschaftlichen Institutionen

  • Erhalt und Anpassung der sachlichen, personellen und fachlichen Ressourcen